Definition Sprechstundenbedarf

Als Sprechstundenbedarf (SSB) werden solche Produkte und Produktgruppen definiert, die die ambulante Behandlung von mehr als einem Patienten im Rahmen der Erst- oder Notfallversorgung sicherstellen. Dabei ist der SSB nicht für Privatpatienten und Unfallverletzte bei Arbeits- und Wegeunfällen vorgesehen. Ebenso ist die Anforderung und Verwendung von SSB bei stationärer Behandlung – auch bei belegärztlicher Behandlung – nicht zulässig.

Der SSB ist vom Praxisbedarf zu unterscheiden. Der Praxisbedarf umfasst Produkte und Produktgruppen, die zur Grundausstattung einer Arztpraxis gehören und nicht für die Akut- oder Notfallversorgung von Patienten benötigt werden. Im Gegensatz zum SSB müssen die Kosten für den Praxisbedarf von der Arztpraxis selbst übernommen werden und können nicht mit der Krankenkasse bzw. der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit

Welche Materialien als SSB angefordert werden dürfen. wird in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geregelt. Es gelten die Verordnungsgrundsätze der jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarung und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots.

Worauf Sie bei der Rezeptausstellung achten sollten

Sprechstundenbedarfsrezepte müssen vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Andernfalls werden unvollständig oder falsch ausgefüllte Rezepte von der Rezeptprüfstelle gekürzt oder sogar zurückgewiesen und können somit nicht abgerechnet werden. Dies bedeutet, dass jedes Sprechstundenbedarfsrezept die nebenstehenden Angaben (Ziffer 1 – 8) enthalten muss. Achtung, es handelt sich hierbei um ein Musterbeispiel für den Sprechstundenbedarf Nordrhein – die Vorgaben können von Bundesland zu Bundesland abweichen.

Rezeptmuster SSB

Musterbeispiel Rezept Sprechstundenbedarf

  1. Kostenträger: SSB Nordrhein
  2. Statusfeld 9 kennzeichnen
  3. Kostenträgerkennung: 102091710
  4. Betriebsstättennummer (BSNR)
  5. Arztnummer (LANR)
  6. Verordnungsdatum
  7. Artikelbezeichnung mit exakter Größen- und Mengenangabe und PZN (max. 3 Artikel je Rezept)
  8. Vertragsstempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes
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